Am 20.4.1867 werden die Abgaben der Witwe Rienhoff in Meiningsen an die Pfarrei/Küsterei im Hypothekenbuch eingetragen:
Dem Lagerbuch unserer Kirchengemeinde zufolge muß die Witwe Rienhoff jährlich einen Schweineschinken an die Pfarrei und ½ Schweinskopf an die Küsterei abliefern.
Ferner hat sie jährlich zweimal mit zwei Pferden für die Pfarrei zu pflügen oder zu eggen.
Wogegen die Pfarrei ihr die Kinder unentgeltlich taufen und dem Pflüger 1 Paquet Taback (ABB oder AB), einen Schnaps und Mittagskost geben muß.
Sodann lassen der Pfarrer, sowohl als auch der Küster Sonntag vor Ostern einen Eiertermin abhalten, und ist Rienhoff verpflichtet, eine Portion Eier zu verabreichen.
Diese Abgaben und Dienstleistungen sind vom Kirchen- und Schulvorstand durch Unterschrift des Lagerbuches anerkannt, von jeher unverweigerlich entrichtet und geleistet, und sind Pfarrer und Küster laut ihren Hebezetteln darauf berufen.
Laut Verfügung der Königlichen Regierung in Arnsberg sollen aber sämtliche Kirchliche Abgaben Hypothekarisch eingetragen ...
(Text gekürzt)