Im Soester Stadtarchiv sind Steuerlisten, sogenannte Schatzbücher oder Schatzungsregister aufbewahrt. [2]
Anno 1631 wurden die Dörfer der Ober- und Niederbörde ohne Angabe von Namen der einzelnen Colone zu Steuerzahlungen aufgefordert. Für Meiningsen betrugt die Gesamtsumme 107 RThlr.
"... Den 18. Augusti sindt zubezahlungh der Zweier Stadischen Contributionen, wie nicht weniger des Erwittischen Staabs die Dörfer der Soestischen Börde nachfolgender gestalt angeschlagen, vor erst aber sollen Sie die halbschiedt beibringen: ..." [3]. So lautete die Aufforderung an die steuerpflichtigen Dörfer.
Interessanter für unsere Untersuchungen sind jedoch die Steuerlisten der Bördedörfer, in denen die Steuer zahlenden Colone der Höfe und Kotten mit ihrem jeweiligen Namen aufgeführt wurden.
1532
Steuerliste. [4]
In Meiningsen, abweichend von anderen Dörfern der Ober- und Niederbörde, wurden Abgaben in folgenden Jahren gezahlt:
1532, 1538, 1542, 1548, 1564, 1574,
1577, 1583, 1585, 1588, 1591, 1596, 1598, 1602, 1603, 1607, 1609, 1614,
1616, 1620, 1556, 1659, 1670, 1671, 1672
Als Quelle für das Jahr 1685 diente das Bördekataster von 1685. [5]
Es fällt besonders auf, dass die Listen in den Jahren 1532-1548 die steuerpflichtigen Bürger in jeweils wahlloser, wechselnder Reihenfolge angeben. Außerdem ist die Schrift dieser Auflistung nur mit großer Mühe zu entziffern. Für Knechte und Mägde, die auf den einzelnen Höfen beschäftigt waren, mussten ebenfalls Abgaben gezahlt werden.
1603
Steuerliste Meiningsen
1603 [6]
Von 1564-1620 fanden sich Steuerlisten, die gut lesbar sind. Die Steuerpflichtigen wurden in diesen Jahren jeweils in fast gleicher Reihenfolge aufgeführt. Knechte und Mägde zu vollem oder halbem Lohn sind hier auch angegeben worden. Es wurde deutlich gemacht, wenn ein Namenswechsel in der Geschlechterfolge stattfand. Es scheint so gehandhabt worden zu sein, daß ein Schreiber Jahr für Jahr nach alter Vorlage die Namen in gleicher Reihenfolge aufführte. Ein Namenswechsel auf den Höfen und Kotten wurde nachträglich in anderer Schrift und Tinte hinzugefügt, ebenfalls die Begründungen dafür, daß in bestimmten Fällen keine Abgaben möglich waren.
Für die Zeit von 1620-1656 ist keine Steuerliste gefunden worden. Dadurch gestaltete es sich in manchen Fällen schwieriger, einzelne Namen den entsprechenden Höfen oder Kotten zuzuordnen.
In meinen Aufstellungen ist es deutlich vermerkt, falls die Namensfortführung in einigen Fällen nur auf einer Annahme beruhen kann und unsicher zu sein scheint.
In früheren Jahren war es meistens üblich, dass der Nachfolger, der aus fremder Familie auf den Hof kam, den Hofesnamen annahm und seinen eigenen Familiennamen ablegte. Diese Tatsache erschwert genealogische Nachforschungen sehr, und genau aus diesem Grund ist das Register mit seinen Angaben eine sehr große Hilfe. Wird doch hier in vielen Fällen in den Listen der ursprüngliche Familienname des neuen Steuerpflichtigen neben dem Hofesnamen erwähnt.
Aus dem Jahr 1656 stehen vier Steuerlisten zur Verfügung. In einer dieser nach Dörfern geordneten Schatzung, in der steuerpflichtige Höfe aufgeführt sind, werden die Bürger zu Zahlungen aufgefordert, weil Dragoner in der Stadt waren.
Meiningsen | Rinhofer Henser Borghof Barnhusen Schulte Lindenhoff |
Hengest Johan Wilmes Junker Lentze Jorgen Borghof Jorgen Gerlings |
Auffallend ist, daß der Vogd in dieser Aufstellung nicht erwähnt ist. Erstmals erscheint sein Name in Listen des Jahres 1656. Er scheint eine besondere Funktion innerhalb des Dorfes eingenommen zu haben und wird an anderer Stelle einmal näher bezeichnet mit: Dehr Holzvoged.
Der Hofesname des Borghof findet in einigen Registern zweimal Erwähnung. Für das Jahr 1659 liest man am Ende der Aufstellung als zweite Eintragung des Namens Borghof: Jorgen Borghof, hat niemalen geben. Der Hof scheint in dieser Zeit geteilt worden zu sein, denn auf der gleichen Seite kann man lesen: hat mit ihren Ländereien deilen mussten. Aus den Steuerabgaben von 1670 ist zu entnehmen, dass die Ländereien wieder vereint worden sind, denn der Name Borghof erscheint nun wieder nur einmal in der Liste.
In den Registern des Zeitraums von 1656-1672 werden die Knechte und Mägde nicht mehr aufgeführt.
Die Numerierung der Höfe und Kotten ist in den vorliegenden folgenden Zusammenstellungen aus den Schatzungslisten von 1564-1620 übernommen worden. Die jeweils neben den Nummern stehenden Hofesnamen sind die des Bördekatasters von 1685. [7]
Dieses Kataster bot eine gerechtere Steuerbemessungsgrundlage als die vorherigen Schatzungsregister und wurde bis zur Erstellung des Urkatasters von 1828 mit seinen genaueren Vermessungen über einen langen Zeitraum benutzt. Es stellt die älteste Erfassung des Grundbesitzes im Raum Soest dar und ist eine wahre Fundgrube für interessante Nachforschungen. Es berücksichtigt für die Bewertung von Zahlungen und Sachleistungen u. a. eigene Angaben der Colonen und Kötter zu ihren bewirtschafteten Flächen. Diese Angaben werden nicht immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben und sind deshalb unter Berücksichtigung dieser Tatsache zu sehen.